AGBs

Die Göttlichen Regeln, auch bekannt als: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen organisiert durch den ‚Bund der Heiligen Bratpfanne‘. Sie gelten für alle im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehenden möglichen Belange. Die Orga wird im Folgenden „Der Veranstalter“ genannt.

2. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten alle natürlichen Personen, welche an Veranstaltungen des ‚Bunds der Heiligen Bratpfanne‘, sei dies als Spieler-Charakter (SC)oder  Nicht-Spieler-Charakter (NSC). Sie werden im Folgenden, unabhängig von ihrem Geschlecht, als Teilnehmer bezeichnet.

3. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4. Der Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt hat, er seinen Spielbeitrag gezahlt hat und dies vom Veranstalter bestätigt wurde.

5. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

6. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Anmeldungen von Teilnehmern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne die Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschliessen.

7. Es besteht kein Recht des Teilnehmers auf eine Rückerstattung des Spielbeitrages, wenn der Teilnehmer nach Vertragsabschluss an der Teilnahme, sei es aufgrund eines freiwilligen Rücktritts, Krankheit oder aus anderen Gründen, verhindert ist. Eine Teilerstattung des Beitrags liegt im Ermessen des Veranstalters.

8. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Er ist sich der möglichen Verletzungsrisiken (wie zum Beispiel Verletzungen während der Darstellung von Kampfhandlungen) bei der Teilnahme an einem Live-Rollenspiel bewusst.

9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspielen hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten und das Betreten von gefährlichem Gelände in der Dunkelheit.

10. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Der Veranstalter lehnt insbesondere die Haftung für Kosten und Schäden ab, welche im Zusammenhang oder als Folge von körperlichen Verletzungen entstehen können.

11. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

13. Für die Weitergabe und den Konsum von Alkohol gilt das Jugendschutzgesetz. Wer mit illegalen Substanzen erwischt wird, muss mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung rechnen, ohne Anrecht auf Rückerstattung des Beitrages. Der Veranstalter behält sich vor, Umtriebsgebühren zu erheben. Gegebenenfalls wird die Polizei eingeschaltet.

14. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach Schweizer Gesetzgebung unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen (wie zum Beispiel Klettern oder ähnlichem) unbedingt Abstand zu nehmen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

15. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingte Folge zu leisten.

16. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass den Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung (auch nicht anteilig) des Spielbeitrages trifft.

17. Gegen Rückerstattung des Spielbeitrags behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auch nach Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.

18. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche von Teilnehmern verursacht werden. Die Teilnehmer sind für den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung selber verantwortlich.

19. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

20. Es gilt schweizerisches Recht.

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